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Unter Graf Dietrich VI. von Manderscheid-Schleiden (1560-1593) wird die Reformation in Schleiden eingeführt und der evangelischen Gemeinde die ehemalige Schlosskirche zur Benutzung überwiesen. Nach Schließung der Schlosskirche 1593 wegen der spanischen Besatzung in Schloss und Vorburg benutzen die Protestanten bis 1619 die Hospitalkapelle. Dann verbietet Graf Ernst von der Marck-Schleiden (1613-1654) die evangelische Religionsausübung in Schleiden, Pfarrer und Gemeinde finden Zuflucht in Gemünd.
Seit 1660 können die Protestanten einen Friedhof außerhalb der Stadtmauern erwerben, und 1771 erteilt Graf Ludwig Engelbert von der Marck-Schleiden (1750-1773) die Erlaubnis zu einem Kirchbau in Schleiden mit der Auflage, dass er von Lutheranern und Reformierten abwechselnd benutzt wird. Die endgültige Erlaubnis zum Kirchbau auf dem Friedhofsgelände erfolgte 1785, erlaubt ist allerdings nur ein Bethaus ohne Turm und Glocken und ohne Eingang von der Straße. Baubeginn 1786, Weihe 1788. 1818 ergeht an Johann Peter Cremer (1785-1863) der Auftrag, Plan und Kostenvoranschlag für einen Turmbau vorzulegen. Als Cremer absagt, erfolgt der Auftrag an den Kommunalbaumeister Christian Wilhelm Ulich (1797-1868), der 1819/1820 einen ersten Entwurf vorlegt. Der Ausführung zugrunde gelegen hat der 1837 von Ulich abgeänderte Entwurf von 1819, Bauausführung 1837-1839.
Nach Kriegsbeschädigung durch Artilleriebeschuss 1944/45 wurde der Kirchenbau 1952-1954 instandgesetzt. Bei der Restaurierung 1968 wurde der Sakristeibau am Chorscheitel errichtet, der Außenbau neuverputzt und farbig gefasst; im Innern neue Raumfassung sowie Farbfassung und Polimentvergoldung der Ausstattungsstücke; Fußbodenbelag aus Blaustein.